Lagern/Überwintern; Entsorgung; Gewährleistung - Oase Jumping Jet Rainbow Flash II DMX/02 Operating Instructions Manual

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Lagern/Überwintern
Bei Frost müssen Sie den Jumping Jet Rainbow Flash II außer Betrieb nehmen. Führen Sie eine
gründliche Reinigung durch und prüfen Sie die Geräte auf Schäden. Den Jumping Jet Rainbow Flash II
trocken und frostfrei lagern.
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Entsorgung

Dieses Gerät darf nicht als Hausmüll entsorgt werden! Nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene
Rücknahmesystem. Machen Sie das Gerät vorher durch Abschneiden der Kabel unbrauchbar.
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Gewährleistung
Der Hersteller gewährt auf dieses Aggregat eine Garantie von 24 Monaten. Der Garantieschutz beginnt
mit dem Tag des Verkaufs oder vorher mit dem Tag der ersten Inbetriebnahme. Die Garantieurkunde gilt
nur in Verbindung mit dem Verkaufsbeleg.
Die Garantieleistung erstreckt sich auf Material- und Fertigungsfehler. Beanstandungen deren Ursachen
auf Einbau- oder Bedienungsfehler, sowie mangelnde Pflege, Schmutz, Kalkablagerungen,
Frosteinwirkung, Verschleißschäden an Verschleißteilen oder eigenmächtige Reparaturversuche
zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantieleistungen.
Die Abschusseinheiten dürfen nur an der mitgelieferten Steuerung betrieben werden.
Die Verunreinigungen oder der Sandgehalt dürfen 50 Gramm pro Kubikmeter Wasser (50 g/m³) nicht
überschreiten. Der pH-Wert des Wassers sollte zwischen 7,2 und 7,6 liegen. Bitte beachten Sie, dass der
Salzgehalt des Wassers bei maximal 20°C Wassertemperatur nicht mehr als 4% betragen darf. Zudem
sollte die Gesamthärte den Wert von 15°dH nicht überschreiten.
In unserer Fertigung wird ausschließlich Qualitätsmaterial verarbeitet. Sollte dennoch das Gerät Anlass
zu einer berechtigten Beanstandung geben, so haben Sie entsprechend nach unserer Wahl Anspruch auf
kostenlose Nachbesserung oder Ersatz der defekten Teile. Eine Berechnung der Montagekosten behalten
wir uns vor. Grundsätzlich werden Garantiereparaturen nur von uns oder einem von uns genehmigten
Reparaturbetrieb durchgeführt.
Müssen Sie unseren Garantieschutz doch einmal in Anspruch nehmen, dann senden Sie uns das
Aggregat oder das Geräteteil zusammen mit der Garantiekarte, dem Kaufbeleg und der Angabe der
Beanstandung frachtfrei zu.
Für die nicht von uns hergestellten Teile gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Wir haften
nicht für Folgeschäden, die durch Ausfall eines Gerätes entstehen.
Reklamationen aufgrund von Transportschäden können wir nur weiterleiten, wenn der Schaden bei
Zustellung der Ware vom Zusteller (Bahn, Spedition, Post oder Paketdienst) festgestellt und bestätigt
wurde. Nur dann ist es möglich, Ansprüche geltend zu machen.
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